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Folgenschwerer Unfall

WEILHEIM. Ein Beteiligter eines Verkehrsunfalles war am Freitagmittag nicht nur

betrunken. Er hatte auch ein verbotenes Einhandmesser dabei.

Eine Streife der Polizeiinspektion Weilheim war am 16.09.2016, gegen 13.30 Uhr, zu einem

Verkehrsunfall in die Pöltnerstraße gerufen worden. Ein 69-jähriger Wielenbacher fuhr mit

seinem Fiat 500 bei stockendem Verkehr rückwärts in eine Parklücke und übersah dabei den

hinter ihm stehenden 56-jährigen Dießener, der mit seinem Volvo unterwegs war.

Bei der Aufnahme des Verkehrsunfalles wurde ersichtlich, dass nicht nur der Wielenbacher

einen Fehler begangen hatte. Der Dießener roch nach Alkohol. Ein Alkotest bestätigte

schließlich die Wahrnehmung der Streife. Der beim Test ermittelte Wert lag in einem Bereich

von über 0,5 Promille.

Vor dem Transport zur Dienststelle - dort erfolgte eine Blutentnahme - wurde der Dießener

nach gefährlichen Gegenständen durchsucht. Dabei wurde bei ihm ein sogenanntes

Einhandmesser aufgefunden. Dieses darf auf Grund seiner Beschaffenheit nur bei

berechtigtem Interesse in der Öffentlichkeit geführt werden. Von berechtigtem Interesse wird

ausgegangen, wenn das Messer beispielsweise zur Berufsausübung oder der Jagd

Pressebericht der Polizeiinspektion Weilheim Seite 2 von 2

erforderlich ist. Da Einhandmesser mit einer Hand zu öffnen sind und somit gegenüber

Menschen schnell als lebensbedrohliche Waffe missbraucht werden können, steht das

Führen dieser Messer seit 2008 unter Strafe.

Ein berechtigtes Interesse lag in diesem Fall nicht vor. Den Dießener erwartet daher neben

einem einmonatigen Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld eine Anzeige nach dem

Waffengesetz.

Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 17.09.2016


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