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Manipuliertes Moped

Am 11.05.17/22:00 Uhr fiel ein 17jähriger Mopedfahrer aus dem Raum

Weilheim einer Streife des Einsatzzuges aus Murnau in der Oberen Stadt auf. Der

Auspuff des Kleinkraftrades war übermäßig laut. Der Jugendliche erklärte den

Polizisten, dass er an seinem fahrbaren Untersatz Manipulationen vorgenommen

hat, die es ihm ermöglichen, eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h zu erreichen.

Die Fahrerlaubnis des 17jährigen reichte dafür nicht, er dürfte eigentlich lediglich

Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Als die Beamten das Versicherungskennzeichen des Mopeds näher unter die „Lupe“

nahmen, stellten sie fest, dass dieses ursprünglich aus dem Jahr 2016 stammte. Um

dies zu verschleiern, flexte er die grüne Schrift vom Kennzeichen ab und übermalte

Zahlen und Buchstaben mit schwarzer Farbe um einen aktuell bestehenden

Haftpflichtversicherungsvertrag vorzutäuschen.

Die Farbe von Versicherungskennzeichen wechselt jährlich zwischen den Farben

grün/schwarz/blau.

Die Weiterfahrt des Jugendlichen wurde vor Ort beendet, er wurde von seinem Vater

abgeholt.

Eine Überprüfung des Mopeds auf einem Rollenprüfstand ergab, dass die

tatsächliche Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h beträgt.

Es stellte sich nun heraus, dass der 17jährige mit einem viel zu schnellen und nicht

versicherten Gefährt unterwegs war, sein Führerschein dazu nicht ausreichte und er

sich überhaupt keine Gedanken um die „Verkehrsunsicherheit“ seines Zweirads

machte.

Der Verkehrssünder gab an, in Kürze die Fahrerlaubnisklasse B erwerben zu wollen,

was sich nach dem Vorfall vermutlich etwas verzögert.

Gegen den Mopedfahrer wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts

des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das

Pflichtversicherungsgesetz und einer möglichen Urkundenfälschung eingeleitet.

Weil davon auszugehen ist, dass er an seinem Moped einige unzulässige

Manipulationen vorgenommen hat, wird voraussichtlich ein technisches Gutachten

erforderlich. Die ebenfalls vorliegenden Verstöße nach dem Straßenverkehrsgesetz,

der Straßenverkehrsordnung und der Fahrzeugzulassungsverordnung müssen dem

jungen Mann ebenfalls angelastet werden.

Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 15.05.2017


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