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Weilheim - Gerüchteküche nach Facebook Eintrag
Einige Medien berichteten bereits über einen Facebook-Beitrag vom vergangenen Dienstag. Hier wurde unter der Seite „Du kommst aus Weilheim, wenn…“ ein Beitrag veröffentlicht, in dem geschildert wird, was einer Frau in der Tiefgarage des Aldi passiert sein soll. Neben sexueller Annäherung Dunkelhäutiger wird auch geschildert, dass die Frau von der zu Hilfe geholten Polizei gemaßregelt worden wäre und die Dunkelhäutigen einfach gehen hätten können. Nach dieser Veröffentlichung meldeten sich bei der Polizei Weilheim neben Medien auch Privatpersonen um auf diesen Beitrag hinzuweisen. Der Post bei Facebook wurde durch die Urheberin indessen nach ein paar Stunden wieder gelöscht, da ihr selbst Zweifel an der Geschichte kamen.
Da wir solche Vorwürfe sehr ernst nehmen, wurden umfangreiche Ermittlungen unternommen. So gelang es, den Weg, den das Gerücht die letzten Tage bis zu seiner Veröffentlichung zurückgelegt hatte zurück zu verfolgen. Die Spur verliert sich letztlich bei einer 31-jährigen Weilheimerin. Ihren Angaben zu Folge erzählte ihr bereits zum Jahreswechsel eine Bekannte diese Geschichte. Schon damals schenkte die junge Dame dem ganzen wenig Glauben und beließ es dabei. Erst bei einer anderen Unterhaltung in der vergangenen Woche mit ihrem Vater erzählte sie ihm davon. Als der Vater dann einem Bekannten erzählte was ihm seine Tochter gesagt hatte kam es zum Missverständnis, dass der Zuhörer annahm, dass es der Tochter passiert wäre. Eine Überprüfung der Einsätze im Jahr 2015 ergab keinen relevanten Einsatz, der mit der Geschichte in Einklang zu bringen wäre. Für die Inspektion Weilheim gibt es keinen Anhaltspunkt, dass sich das geschilderte auch nur im Entferntesten so abgespielt hat. Der tatsächliche Urheber des Gerüchts wird sich jetzt nicht mehr ermitteln lassen und somit lässt sich auch die damit verbundene Motivation nicht mehr herausfinden.
Neben den moralischen Bedenken zur Verbreitung solcher „Märchen“ weißt die Polizei Weilheim darauf hin, dass so etwas auch strafrechtliche Folgen haben kann. Seitens der Polizei ist man sehr auf eine transparente Öffentlichkeitsarbeit bedacht und hätte es einen solchen Vorfall gegeben wäre darüber auch berichtet worden. Bei Zweifeln über den Wahrheitsgehalt von Erzählungen mit Polizeibezug gibt die Polizei auch gerne, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Auskunft zu Anfragen, um der Verbreitung von genau solchen Gerüchten entgegen zu treten.
Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, mit der Veröffentlichung solcher Gerüchte in den sozialen Medien sehr sorgsam umzugehen und sich der möglichen Tragweite und Verantwortung solcher Beiträge bewusst zu sein.
Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 28.01.2016
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