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Vogelkäfig in fremder Wohnung „zwischengelagert“

Am 27.08.2011 um 19:00 Uhr teilte ein 30-jähriger Weilheimer mit, dass er in der Weilheimer Wohnung seiner derzeit verreisten Oma während des Blumengießens einen Vogelkäfig mit 19 Vögeln aufgefunden hat, von dem er nicht weiß, wie dieser dorthin kommt. Eine telefonische Abklärung ergab, dass außer der Oma auch eine 53-jährige Mitarbeiterin eines Pflegedienstes berechtigt einen Schlüssel für die Wohnung führt. Diese sollte deshalb von einer Streife aufgesucht werden, um die Umstände für ihr Verhalten in Erfahrung zu bringen.
Kurze Zeit später konnte sie tatsächlich in ihrem Pkw angetroffen werden. Dabei gab sie an, dass vom Landratsamt Weilheim ein Tierhalteverbot gegen sie ausgesprochen wurde, so dass sie ihre Vögel kurzfristig irgendwo unterbringen musste.
Hauptproblem für die 53-jährige dürfte aber nicht das folgende Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruches bzw. eines möglichen Auflagenverstoßes im Rahmen des Tierhalteverbotes sein, sondern vielmehr die Tatsache, dass sie bei ihrer Kontrolle mit mehr als 0,5 Promille Blutalkohol angetroffen wurde und überdies ihren Führerschein wegen eines gegen sie verhängten Fahrverbotes schon seit einiger Zeit hätte abgeben müssen – ein Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt damit vor.


Polizei Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 28.08.2011


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