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Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.10.1996 beschlossen, an Personen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben und der Auszeichnung würdig sind, das Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB zu verleihen.
Es besteht aus Silber und zeigt das Wappen der Stadt Weilheim i.OB mit der Umschrift „Ehrenzeichen der Stadt Weilheim i.OB“.
Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim i.OB erbracht worden sein und mindestens 20 Jahre umfassen, wobei die Betonung auf „Verdienste“ liegt, nur 20 Jahre „dabei sein“ genügt nicht. Die Mindestdauer von 20 Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden.
Das Antragsrecht steht grundsätzlich nur den Vereinen, Verbänden und sonstigen Organisationen zu. Anträge auf Verleihung des Ehrenzeichens können der Stadt bis spätestens 01.08.2014 unterbreitet werden. Entsprechende Antragsformulare sind im Rathaus (Hauptamt, 1. Stock, Zimmer 104 oder 106) erhältlich.
Die schriftlich formulierten Vorschläge auf Verleihung des Ehrenzeichens sind dem ersten Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB zuzuleiten. Sie enthalten:

1. Vor- und Familienname, Geburtstag, Geburtsort, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlages und Anschrift;
2. Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen;
3. eine ausführliche Begründung des Vorschlags.

Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss.

Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember 2014 geplant.

Stadt Weilheim | Bei uns veröffentlicht am 06.06.2014


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